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Alt  09.09.2013, 15:20   # 22
tomboy1
 
Mitglied seit 30.08.2003

Beiträge: 317


tomboy1 ist offline
Tja Retro, das war ja mal wieder ein Schuss in den Ofen.

Um bei Deinem Beispiel mit dem Auto zu bleiben.

Wenn es mein Auto/Gegenstand ist, das ich Dir geliehen habe, was auch niemals vorkommen würde, dann bin ich der Eigentümer/Inhaber, du aber der Besitzer da Du momentan im Besitz des Autos/Gegenstandes bist.

Und nachdem Du Dich ja pausenlos Deiner so phänomenalen Beziehungen rühmst, kennst Du sicher auch
einen Rechtsanwalt der Dir sagen kann was in dieser Angelegenheit Sache ist.

So, und jetzt darfst Du auch mich auf Deine Ignorierliste setzen, viel Spaß dabei.
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In diesem Sinne...

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